Referenzzuschlag

Im Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung

IX Mindestlöhne

1. Mindestlohn/Grundlohn (Mindeststundenlöhne)

Hier werden für die Beschäftigungsgruppen A bis F die Mindestlöhne in Euro pro Stunde aufgelistet. Diese Werte erhöhen sich jedes Jahr, meist ab 1.Jänner.

2. Beschäftigungsgruppenmale

Hier werden die 6 Beschäftigungsgruppen A bis F definiert.

3. Überlassungslohn

Hier wird zunächst der Günstigkeitsvergleich Grundlohn nach AKÜ versus Grundlohn nach KV des Beschäftigers gefordert.

Dann der Hinweis auf die in Punkt 4 vollständige Auflistung der Verbände, für die der Lohn prozentuell zu erhöhen ist.
Basis für diesen prozentuell erhöheten Lohn ist immer die Bezahlung nach KV des Beschäftigers (auch wenn diese niedriger als nach KV AKÜ wäre).

Schließlich werden die erhöhten Prozentsätze angeführt, wenn es beim Beschäfter eine "Betriebsvereinbarung" gibt.
Als Betriebsvereinbarung gilt eine durch den Betriebsrat abgeschlossenes generelles Lohnschema, das gegenüber dem Beschäftiger-KV erhöhte Grundlöhne vorsieht. Vereinbarungen über Zulagen, Arbeitszeiten usw. gelten in diesem Sinne nicht als Betriebsvereinbarung.

4. Referenzverbände

Eine vollständige Auslistung der Refernzverbände, bei denen die Prozentwerte in Punkt 3. anzuwenden sind.

4a. Überlassungslohn in der Metall-, Elektro-, Mineralöl- sowie Elektrizitätswirtschaft

Hier gelten höhere Prozentsätze im Werk.

Hier sind bei Montage oder Bau zusätzlich zu Taggeldern niedrige Referenzzuschläge zu berechnen.

Zweck und Nutzen

In den Referenzverbänden werden Beschäftiger-KVs verwendet, wo neben der Lohngruppe noch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kompetenzzulagen den Mindestlohn bestimmen. Das wäre für Arbeitskräfteüberlassung kaum praktikabel. Deshalb wurde mit den Referenzzuschlägen eine einfache Vorgangsweise geschaffen. Der Nutzen für Arbeitskräfteüberlasser ist also, dass sie - egel wie lange der Mitarbeiter beim gleichen Beschäftiger arbeitet - immer den Lohn der Grundstufe, erhöht um die Prozente des Referenzzuschlags bezahlen.