Kurzarbeit

Zuletzt aktualisiert am 1.7.2020 um 19:00

Informationen zur Kurzarbeit

Bundesministerium Arbeit, Familie und Jugend

FAQ Kurzarbeit
Auf jeden Fall herunterladen und sorgfältig lesen sollten Sie den Leitfaden Personalverrechnung (inkl. Musterbeispiele)

Fenster Mitarbeiter

Register DV ab 2019

Im Datenblatt Dienstverhältniss, Änderungen wählen Sie in der Zeile mit dem Stern * am linken Rand in der Spalte Eigenschaft aus: Kurzarbeit Covid 19

In Spalte Anfang müssen Sie das Datum eintragen, an dem für diesen Mitarbeiter die Kurzarbeit beginnt.
Ob dies für alle Mitarbeiter gleich sein muss, oder sich zB danach richtet, wann beim Beschäftiger die Kurzarbeit beginnt, klären sie bitte mit dem AMS.

Die Spalte Ende lassen sie vorerst leer.

Bitte beachten: Voraussetzung für Kurzarbeit ist, dass es davor ein vollständiges Abrechnungsmonat gibt. Einige Beispiele:
Eintritt vor oder am 1. Februar 2020: Kurzarbeit ab 1. März 2020 möglich
Eintritt am 17.Februar 2020: Kurzarbeit ab 1. April 2020 möglich
Eintritt am 9.März 2020: Kurzarbeit ab 1. Mai 2020 möglich

Register KUA, Übernahme

Hinweis: sollte dieses Register ausgeblendet sein, können Sie es im Fenster Anwender, Register Einstellungen, Zeile: Mitarbeiter_Übernahme_sichtbar durch 1 in Spalte Ganzzahl einblenden.

Klicken Sie auf die Schaltfläche Aktualisieren.

Klicken Sie auf die Schaltfläche Vorschau Protokoll und prüfen sie die von StaffSupply vorgeschlagenen Werte.
Diese werden meist sinnvoll sein, aber nicht immer. Deshalb können und sollen Sie bei Bedarf bessere Werte in die Felder mit weißem Hintergrund eintragen.

Stunden/Woche

Wie viele Stunden pro Woche VOR der Kurzarbeit als Normalstunden gearbeitet wurde. Wenn unterschiedlich, als Mittel der letzten 3 (ganzen) Monate vor Kurzarbeit. Der Wert kann nicht mehr als 38,5 sein (Arbeitszeit in KV Arbeitskräfteüberlassung).

Brutto/Monat

Bruttoentgelt gemäß § 49 ASVG ohne Sonderzahlungen und ohne Überstunden des letzten vollentlohnten Monats vor Kurzarbeit.
Sachbezüge (zB Nutzung PKW) zählen zum Bruttoentgelt gemäß § 49 ASVG.
Liegt kein regelmässiges Einkommen (ohne Überstunden) vor, das Mittel der letzten 3 Monate vor Kurzarbeit. Das wäre zB bei unterschiedlichen Zulagen für Schichtarbeit.

Pauschalsatz

Kurzarbeitsbeihilfe je Ausfallstunde. Diese erhält der Dienstgeber vom AMS.

Das AMS hat eine Excel-Tabelle veröffentlicht. In dieser sind Werte für Brutto/Monat vor Kurzarbeit in 50er-Schritten. Wenn der Wert für Brutto/Monat nicht in der Tabelle steht, ist der nächstniedrigre Wert zu verwenden. Zum Beispiel bei Brutto 2.500,00 ist die Zeile 2.451,00 zu verwenden (

SV Grundlage

In https://www.gesundheitskasse.at steht (2020-04-04):

Beitragsgrundlage
Die Beiträge und Leistungen der Sozialversicherung sind grundsätzlich nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit zu bemessen.
Darüber hinaus ist ein Günstigkeitsvergleich durchzuführen.
Konkret ist ein Vergleich zwischen der Beitragsgrundlage vor Beginn der Kurzarbeit und jener Beitragsgrundlage, die der Dienstnehmer hätte, würde keine Kurzarbeit vorliegen, anzustellen.
Dies ist beispielsweise für Lehrlinge relevant, die erst unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit ihre Lehre beendet haben.
Von der jeweils höheren Beitragsgrundlage sind die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Leistungen aus der Pflichtversicherung zu bemessen.
Beiträge
Von der so ermittelten Beitragsgrundlage sind die Beiträge zur

  • Krankenversicherung (KV),
  • Unfallversicherung (UV),
  • Pensionsversicherung (PV) und
  • Arbeitslosenversicherung (AV)

zu entrichten.

Die sonstigen Beiträge und Umlagen (mit Ausnahme des Schlechtwetterentschädigungsbeitrages)

  • wie Arbeiterkammerumlage (AK),
  • Landarbeiterkammerumlage (LK),
  • Wohnbauförderungsbeitrag (WF),
  • Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE),
  • Nachtschwerarbeits-Beitrag (NB),
  • Weiterbildungsbeitrag nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (WBB-AÜG)
  • sind wie der Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge (BV)

ebenfalls von dieser Beitragsgrundlage zu entrichten.

Der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag (SW) ist dagegen vom Arbeitsverdienst (tatsächliches Entgelt während der Kurzarbeit plus Kurzarbeitsbeihilfe) zu berechnen.

Bei der Beurteilung, ob es zu einer einkommensabhängigen Verminderung bzw. zu einem Entfall des Dienstnehmeranteiles am Arbeitslosenversicherungsbeitrag kommt, ist die vor Eintritt der Kurzarbeit vorliegende Beitragsgrundlage (samt Günstigkeitsvergleich) heranzuziehen.

Der auf den Versicherten entfallende Teil der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge darf - z. B. bei der Gewährung von Sachbezügen - 20 % seiner Geldbezüge nicht übersteigen. Den Unterschiedsbetrag hat der Dienstgeber zu tragen.

Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind ungeschmälert nach jener Berechnungsbasis auszubezahlen, die vor Einführung der Kurzarbeit gegolten hat. Die Sozialversicherungsbeiträge sind hiervon zu entrichten.

Untermonatiger Beginn der Kurzarbeit
Zwecks Ermittlung der Beitragsgrundlage wird in diesen Fällen das Entgelt des Vormonates durch 30 dividiert und mit der Anzahl der Tage ab Eintritt der Kurzarbeit multipliziert. Dazu wird das beitragspflichtige Entgelt des Arbeitnehmers bis zum Beginn der Kurzarbeit addiert. Als Beitragsgrundlage für die Folgemonate gilt das im Monat vor Beginn der Kurzarbeit erzielte beitragspflichtige Entgelt. Wenn die Beschäftigung im Monat des Beginns der Kurzarbeit begonnen hat, ist das gebührende Entgelt vor Beginn der Kurzarbeit auf einen vollen Beitragszeitraum aufzurechnen.

Urlaubsentgelt
Für die Bemessung des Urlaubsentgeltes (und ggf. der Urlaubsersatzleistung) ist die Arbeitszeit vor Beginn der Kurzarbeit relevant.

Lohnsteuer, DB, DZ, KommSt Die vom Dienstgeber ausbezahlte Kurzarbeitsunterstützung ist lohnsteuerpflichtig. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sind abzuführen.Von der Kurzarbeitsunterstützung ist jedoch keine Kommunalsteuer zu entrichten.

Ende des Zitats.

Persönliche Anmerkung: während Dienstnehmer und Dienstgeber bedingt durch Kurzarbeit um das wirtschaftliche Überleben kämpfen noch Beiträge für fiktive Entgeltbestandteile einzuheben, halte ich für gierig und moralisch widerlich. Das noch dazu so kompliziert zu gestalten, obwohl man mit einem Minimum an Intelligenz den gleichen Effekt durch einen gestaffelten Aufschlag für die Kurzarbeitsunterstützung erzielen könnte, halte ich für dumm. Wenn Sie ähnlicher Meinung sind: Anruf oder Email an Herrn Mag. Herbert Choholka, Tel. 050766/101422, E-Mail: herbert.choholka@oegk.at

Der Wert im Feld SV Grundlage legt fest, mit welcher Grundlage für die Dauer der Kurzarbeit die Sozialversicherung berechnet wird! Es sei denn, das Arbeitseinkommen wäre höher.
Daher bitte mit großer Sorgfalt prüfen und wenn nötig ändern!

Anmerkung Anwender/in

Für Notizen, wie Sie obige Werte ermittelt haben (zB nur letztes Monat oder Mittelwert 3 Monate, mit oder ohne Sachbezüge usw).

Fenster Drucke Mandant oder Drucke Dienstgeberkonto

Vom AMS gibt es ein Formular COVID-19-KURZARBEITSBEIHILFE. Auf der zweiten und dritten Seite sind Zahlen für Anzahl Mitarbeiter, Durchschnittliches Bruttoentgelt vor Kurzarbeit, Summe der Ausfallstunden, Pauschalsatz, Beihilfenbetrag einzutragen. Diese Zahlen liefert Ihnen StaffSupply.

Wenn Sie im Fenster Mitarbeiter alle Daten für Kurzarbeit eingetragen haben, Klicken Sie auf die Schaltfläche Zusammenstellen bzw. Aktualisieren der Daten für COVID-19-KURZARBEITSBEIHILFE.

Drucken Sie danach die 4 Berichte unter der Schaltfläche aus.

Fenster Zeiterfassung

Geben Sie wie gewohnt die gearbeiteten Stunden und die bezahlte Nichtarbeit (Feiertag, Urlaub, Krank usw) ein. Ebenso Zulagen und Aufwandsentschädigungen.
Die Kurzarbeitsunterstützung wird von StaffSupply hinzugefügt.

Nur wenn in einem Monat NUR Kurzarbeitsunterstützung bezahlt werden soll, geben sie die Zeitart Kurzarbeit mit Menge 1,00 ein, damit der Mitarbeiter im Fenster Abrechnung erstellen erscheint.

Wenn die Kurzarbeit im Monat beginnt oder endet müssen sie die gearbeiteten Stunden und die Nichtarbeit wochenweise oder tageweise eingeben, damit eine zeitliche Zuordnung in Kurzarbeit oder keine Kurzarbeit möglich ist.
Beispiele Zeiterfassung März 2020:
Beginn Kurzarbeit 01.3.2020: monatliche, wöchentliche, tägliche Zeiterfassung möglich.
Beginn Kurzarbeit 16.3.2020: wöchentliche oder tägliche Zeiterfassung. Montliche Zeiterfassung nicht zulässig!
Beginn Kurzarbeit 25.3.2020: für Kalenderwoche 13 (23.-29.März) tägliche Zeiterfassung, alle anderen wochen wöchentlich oder auch täglich.

Geben Sie die Ausfallstunden in der Zeiterfassung unter Verwendung der Zeitart Ausfallstunde Kurzarbeit ein.

Krankenstand

Die Normalarbeitstunden werden durch Krankenentgelt ersetzt.
Die Ausfallstunden bleiben Aufallstunden. Dafür gibt es die Zeitarten Ausfallstunde Kurzarbeit Krank 100% und Ausfallstunde Kurzarbeit Krank 50%.
Beispiel:
VOR Kurzarbeit Mo-Fr je 7,7 Stunden Normalarbeit,
im Krankenstand Mo-Fr je 7,7 Stunden Krankenentgelt.
MIT Kurzarbeit Mo.-Fr 4 Stunden Normalarbeit plus 3,7 Ausfallstunden,
im Krankenstand daher: Mo-Fr je 4 Stunden Krankenentgelt plus 3,7 Ausfallstunden.

Überstunden, Mehrarbeit

Überstunden und Mehrstunden ( Überstunden bis 40 Std/Woche) liegen erst dann vor, wenn die ursprüngliche (vor Einführung der Kurzarbeit) vereinbarte Normalarbeitszeit überschritten wurde.

Fenster Überlassung

Ich bin der Meinung, dass sich während der Kurzarbeit am Entgelt pro Stunde für Normalarbeit, Überstunden, Zulagen nichts ändert.

Falls Sie anderer Meinung sind: legen Sie ein "Gültig ab" an, so wie Sie dies für eine Lohnerhöhung tun würden.

Mitarbeiter-Abrechnung

StaffSupply wird ihre Eingaben in der Zeiterfassung um eine Zeitart Kurzarbeitsunterstützung ergänzen. Die Kurzarbeitsunterstützung muss ein Betrag größer Null sein (kann also kein negativer Betrag sein).

Im Protokoll können Sie auf einer eigenen Seite die Berechnung nachvollziehen.

Wenn das Entgelt für gearbeitete Stunden (zB Normalarbeit) und bezahlte Nichtarbeit (zB Feiertag, Krank, Urlaub) mehr als das in der Pauschaltabelle vorgegebene Mindest-Brutto-Entgelt ergibt, kommt es zu keiner Kurzarbeitsunterstützung.

Fenster Drucke Mandant oder Drucke Dienstgeberkonto

Nach Fertigstellung und Prüfung aller Abrechnungen drucken Sie den Bericht Daten der Mitarbeiter, für die Beihilfe zu Kurzarbeit abgerechnet wird ( tatsächliche Ausfallstunden * Pauschalsatz ) für das abgerechnete Monat aus.
Sie erhalten damit die Daten für die Beantragung der Kurzarbeits-Beihilfe beim AMS.
Diese Daten sind in Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe einzugeben.