Jährliche Meldungen

Lohnzettel Finanz (L16)

Theoretisch haben Sie bis Ende Februar Zeit.
Meist gibt es aber Mitarbeiter, die sich von der Arbeitnehmerveranlagung die Linderung der finanziellen Misere erhoffen und deshalb schon viel früher darauf drängen, dass der Dienstgeber den Lohnzettel per ELDA an das Finanzamt übermitteln möge.
Allerdings gibt es meist mit Gültigkeit ab 1. Jänner eine neue Version des L16, die Sie auf Grund des Updatevertrages mit dem ersten Update im Jahr erhalten. Das geschieht typischer Weise nach dem 15. Jänner und vor dem 31.Jänner. Davor sollten Sie keine L16 vorbereiten!

Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuererklärung muss nach Ablauf des Kalenderjahres bis spätestens 31. März des Folgejahres über FinanzOnline übermittelt werden.

Details dazu finden Sie hier.

Schwerarbeitsmeldung

Die Kommunalsteuererklärung muss nach Ablauf des Kalenderjahres bis spätestens Ende Februar des Folgejahres über ELDA übermittelt werden.

Adresse Arbeitsstätte

Theoretisch gilt: Die Adresse der Arbeitsstätte ist am 31. Dezember bzw. am letzten Beschäftigungstag des Jahres für alle Beschäftigten verpflichtend an Statistik Austria zu melden.

Praktisch reicht es aus, dies in der zweiten Hälfte des Jänners zu erledigen.