
Jährliche Berichte
Lohnkonto je Mitarbeiter
Lohnkonto ganze Kostenstelle
Überlassungeng § 13 Abs. 2 AÜG
In §13 steht:
(1) Der Überlasser hat ab Aufnahme der Überlassungstätigkeit laufend Aufzeichnungen über die
Überlassung von Arbeitskräften zu führen.
(2) Die Aufzeichnungen haben zu enthalten:
1. Namen, Geburtsdaten, Geschlecht und Staatsbürgerschaft der überlassenen Arbeitskräfte, gegliedert
nach Arbeitern und Angestellten,
2. Namen der Beschäftiger und deren gesetzliche Interessenvertretung, bei Zugehörigkeit zur Landeskammer
der gewerblichen Wirtschaft auch deren zuständige Fachgruppe,
3. Beginn und Ende der Überlassungen für jede überlassene Arbeitskraft.
(3) Der Überlasser hat die Aufzeichnungen gemäß Abs. 2 sowie die Ausfertigungen der Dienstzettel
gemäß § 11 Abs. 4 und der Mitteilungen gemäß § 12 bis zum Ablauf von drei Jahren nach der letzten
Eintragung aufzubewahren.
Dieser Bericht liefert die in §13 (2) AÜG geforderten Daten.
Stichtagserhebung § 13 Abs. 4 AÜG
In den Erläuterungen zur Stichtagserhebung steht:
Zu 3. ANGABEN ÜBER DIE ANZAHL DER ÜBERLASSENEN ARBEITSKRÄFTE
Nach den Merkmalen der Spalte 1 ist die Zahl der den Beschäftigern überlassenen Arbeitskräfte (Spalte
2), Arbeiter (Spalte 3) bzw. Angestellten (Spalte 4) einzusetzen.
In die Erhebung sind jene überlassenen Arbeitskräfte einzubeziehen, die Sie am Stichtag Ende Juli einem Beschäftiger zur Verfügung gestellt haben und die tatsächlich an diesem Tag eine Beschäftigung ausüben. Arbeitskräfte, die (etwa wegen Urlaub, Krankheit) keinem Beschäftiger überlassen sind, bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
Daher kann dieser Bericht erst nach der Zeiterfassung für die Mitarbeiter erstellt werden.
StaffSupply wertet nur jene Mitarbeiter aus, für die am Stichtag die Zeitart Normalarbeit eingegeben wurde. Dabei ist es unerheblich, in welchem der Zeiterfassungsfenster (täglich, wöchentlich, monatlich) dies geschah. Auch wenn StaffSupply am Auszahlungsnachweis einen Monatsbezug druckt funktioniert das.
In der Stichtagserhebung werden nur jene Mitarbeiter berücksichtigt, in deren Dienstverhältnis - Eintritt als Typ AKÜ belassen wurde.
Stichtag
In dieses Feld geben Sie das Datum des letzten Arbeitstages im Monat Juli ein. Dies darf nicht der Monatsletzte sein, falls dieser ein Samstag oder Sonntag ist.
Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahnsteuer)
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