Zeitausgleich

Zeitausgleich Überstunden

Wenn Mitarbeiter mehr arbeiten als die vereinbarte Normalarbeitszeit (zB 38,5 Stunden pro Woche), wird dies im Regelfall bis zur 40. Stunde pro Woche als Mehrarbeit (mit oder ohne Mehrarbeitszuschlag) entlohnt. Ab der 41. Stunde gebührt Überstundengrundlohn und immer ein Überstundenzuschlag, der je nach Tag (Arbeitstag oder Sonn- und Feiertag) und Uhrzeit (zB Nachtarbeit) unterschiedliche Höhe (zB 50 %) haben kann.

Alternativ dazu können Überstunden auf ein Zeitausgleichskonto für Überstunden gebucht werden und später in Form zusätzlicher bezahlter Freizeit (Verbrauch Zeitausgleich) konsumiert werden.
Hat das Zeitausgleichskonto bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch einen positiven Saldo, sind diese Stunden als Abgeltung Zeitguthaben (mit oder ohne Zuschlag) in Geld abzulösen.

Der Vorteil von Stunden auf dem Zeitausgleichskonto ist, dass kurze Perioden von keinen oder weniger Arbeitsstunden durch Verbrauch von Zeitausgleich abgehandelt werden können.

Zeitausgleich Überstunden bei Arbeitern

Wird im Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung in VI. Arbeitszeit, Punkt 8, geregelt:

An Stelle der Bezahlung von Überstunden kann die Abgeltung der Grundstunden durch Zeitausgleich vereinbart werden.
Der Überstundenzuschlag ist zu bezahlen.
Hinsichtlich des Verbrauches der Zeitguthaben gilt Pkt. 6. sinngemäß. Die Zeitguthaben sind alle 6 Monate ab dem Eintrittstag, oder einem betriebseinheitlich festgesetzten Stichtag derart abzurechnen, dass höchstens 60 Stunden übertragbar sind. Wird auch Pkt. 4.–7. (flexible Arbeitszeit) angewendet, so können insgesamt 80 Stunden (Überstunden-Grundstunden und Zeitguthaben aus flexibler Arbeitszeit inklusive Zeitzuschläge) übertragen werden. Die übersteigenden Stunden sind auszuzahlen (Basis: Stundenverdienst).
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses bestehende Zeitguthaben sind um ein Viertel zu erhöhen und sodann auszuzahlen (Basis: Stundenverdienst);
keine Erhöhung erfolgt bei
.) Entlassung durch Verschulden des Arbeitnehmers,
.) bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers,
.) bei Austritt ohne wichtigen Grund.

Aufbuchen in StaffSupply

Dafür gibt es in allen Fenstern der Zeiterfassung auf Register Übersicht den Rahmen Überstunden auf Zeitausgleich buchen.

Abbuchen in StaffSupply

Dafür gibt es 3 fest hinterlegte Zeitarten. Kopien davon funktionieren nicht. Diese sind:
Verbrauch Zeitausgleich Überstunden [178]
Abgeltung ZA Überstd. mit 25 % Zuschlag [192]
Abgeltung ZA Überstd. ohne Zuschlag [191]

Zeitausgleich flexible Normalarbeit

In einigen Branchen ist die Arbeitszeit im Jahresverlauf nicht gleichmässig verteilt. Beispiele sind die Bauwirtschaft, die im Rohbaubereich bei Kälte und Schlechtwetter nur eingeschränkt arbeiten kann. Im Tourismus gibt es in vielen Gebieten starke saisonale Schwankungen, wie zB nur Sommertourismus am Wörthersee oder eine Wintersaison mit Schneesportarten und eine Sommersaison mit Wanderern in den Bergen.

Betriebe können Vereibarungen über flexible Normalarbeitszeit treffen, die in manchen Monaten mehr Normalarbeitszeit vorsehen und als Kompensation in anderen Monaten eine geringere Normalarbeitszeit. Über einen längeren Zeitraum sollten sich die Effekte ausgleichen. Damit dies nachvollziehbar ist, muss ein eigenes Zeitausgleichskonto für flexible Normalarbeit geführt werden.

Zeitausgleich flexible Normalarbeit bei Arbeitern

Wird im Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung in VI. Arbeitszeit, Punkt 4 bis 7, geregelt:

4. Die nachstehende Regelung über flexible Arbeitszeiten (Pkt. 5.–7.) kann in Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, nur mit dessen Zustimmung abgeschlossen werden. Wurden dem Betriebsrat nachweislich sämtliche Inhalte über das im Beschäftigerbetrieb angewendete Modell der flexiblen Arbeitszeit schriftlich übermittelt, so hat der Betriebsrat binnen 2 Wochen nachweislich schriftlich bekannt zu geben, ob er dazu seine Zustimmung erteilt. Gibt der Betriebsrat innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Regelung mit den Arbeitnehmern nur schriftlich vereinbart werden.

5. Die Anwendung einer vereinbarten Regelung ist jedoch nur zulässig, sofern im Beschäftigerbetrieb ein Modell flexibler Arbeitszeit im Sinne des § 4 AZG für vergleichbare Arbeitnehmer angewendet wird. Ist das der Fall, gelten alle diesbezüglichen Regelungen des Beschäftigerbetriebes, inklusive (Zeit-)Zuschläge etc. auch für überlassene Arbeitnehmer. Die nach diesen Regelungen zulässigen Zeitguthaben (inklusive Zeitzuschläge) sind jedoch alle 6 Monate ab dem Eintrittstag, oder einem betriebseinheitlich festgesetzten Stichtag derart abzurechnen, dass höchstens 40 Stunden (inkl. Zeitzuschläge) übertragbar sind. Die übersteigenden Stunden (inklusive Zeitzuschläge) sind als Überstunden mit 50 % Zuschlag auszuzahlen. Wird im Beschäftigerbetrieb kein derartiges Modell flexibler Arbeitszeit angewendet, sind Überschreitungen der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit (i. S. der Regelungen des Beschäftiger-Kollektivvertrages, der sonstigen im Beschäftigerbetrieb geltenden verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art oder des AZG) als Überstunden nach der Regelung des Abschnittes VII zu bezahlen oder die Zeitausgleichsregelung des Pkt. 8. anzuwenden; der Verbrauch bei anderen Einsätzen erworbener Zeitguthaben bleibt jedoch zulässig. Verbrauch der Zeitguthaben

6. Für den Verbrauch der Zeitguthaben gilt: Der Arbeitgeber kann einseitig und ohne Vorankündigungsfrist den Verbrauch von 60 % des jeweiligen Zeitguthabens anordnen. Der Verbrauch kann auch während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten), jedoch nur in ganzen Tagen (ausgenommen Reste) angeordnet werden; der Verbrauch während der Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung kann nicht angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 2 Wochen den Verbrauch von 40 % einseitig festlegen. Abgeltung von Zeitguthaben bei Ende eines Arbeitsverhältnisses

7. Besteht bei Ende des Arbeitsverhältnisses ein Zeitguthaben (Grundstunden und allfällige Zeitzuschläge), erfolgt die Abgeltung im Falle
.) der Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmers,
.) bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers
.) und bei Austritt ohne wichtigen Grund
mit dem Stundenverdienst, in den anderen Fällen mit der Überstundenentlohnung.
Eine Zeitschuld hat der Arbeitnehmer im Falle
.) der Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmers
.) und des unbegründeten vorzeitigen Austrittes
zurückzuzahlen.

Aufbuchen in StaffSupply

Dafür gibt es die Zeitart Flexible Normalarbeit > Zeitausgleich [249].
Die wesentliche Eigenschaft ist Zeitart Berechnung: Flexible Normalarbeit auf ZA
Sie können die Zeitart kopieren und so spezielle Varianten wie zB Flexible Normalarbeit Fenstertage schaffen.

Abbuchen in StaffSupply

Dafür gibt es 3 fest hinterlegte Zeitarten. Kopien davon funktionieren nicht. Diese sind:
Verbrauch Zeitausgleich Flexible Normalarbeit [253]
Abgeltung ZA Flex. Normalarb. mit 50 % Zuschl. [251]
Abgeltung ZA Flex. Normalarb. ohne Zuschl. [250]

Anmerkung: mit "Überstundenentlohnung" ist 50 % Zuschlag gemeint.

Ersatzruhe

§ 6 ARG (Arbeitruhegesetz) definiert: Ersatzruhe ist eine ununterbrochene Ruhezeit, die als Abgeltung für die während der wöchentlichen Ruhezeit geleistete Arbeit zusteht.
Die Ersatzruhe wird wie Feiertag entlohnt. Also bei Leiharbeitern mit einem 13-Wochenmittel.

Weil der unmittelbare Konsum der Ersatzruhe nicht immer möglich ist, muss ein eigenes Zeitausgleichskonto für Ersatzruhe geführt werden.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Wochenendruhe.
Er arbeitet zusätzlich zur Normalarbeitszeit ausnahmsweise am Samstag von 18:00 bis 21:00 und am Sonntag von 14:00 bis 16:00.
Am Montag beginnt er um 8:00 zu arbeiten.
Rechnet man ab Montag 8:00 36 Stunden zurück, ergibt dies Samstag 20:00.
Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf drei Stunden Ersatzruhe (für die beiden am Sonntag gearbeiteten Stunden sowie für die Arbeitszeit am Samstag ab 20:00).

Aufbuchen in StaffSupply

Dafür gibt es die Zeitart Anspruch Ersatzruhe [217].
Nur diese Zeitart bucht auf, Kopien davon nicht!

Abbuchen in StaffSupply

Dafür gibt es 2 fest hinterlegte Zeitarten. Kopien davon funktionieren nicht. Diese sind:
Verbrauch Ersatzruhe [218]
Abgeltung Ersatzruhe [295]