Änderungen 2018 / 2019

Versichertenmeldung reduziert

Seit vielen Jahren gibt es die Versichertenmeldungen (An- und Abmeldungen, Storno und Berichtigungen von An- und Abmeldungen).
Ab 1.1.2019 werden die reduzierten Versichertenmeldungen eingeführt, die weniger Daten enthalten und teilweise Daten in einfacherer Form.

Bei Anmeldungen ist die reduzierte Versichertenmeldung zu verwenden, wenn das Eintrittsdatum am oder nach dem 1.1.2019 liegt. Für Eintritte (oder deren Berichtigung oder Storno) bis 31.12.2018 sind die "alten" Meldungen zu verwenden.

Bei Abmeldungen ist die reduzierte Versichertenmeldung zu verwenden, wenn Ende Entgelt (das ist das sozialversicherungrrechtliche Ende) am oder nach dem 1.1.2019 liegt.
Das gilt auch, wenn das Datum Austritt (das arbeitsrechtliche Ende) noch im Jahr 2018 liegt.

Wurde eine Anmeldung oder Abmeldung für 2018 erstellt, aber es ist eine Berichtigung von Eintritt oder Ende Entgelt mit einem Datum im Jahr 2019 erforderlich, ist so vorzugehen:
1) die An- oder Abmeldung 2018 ist zu stornieren.
2) eine neue An- oder Abmeldung als reduzierte Versichertenmeldung ist zu erstellen.

Änderungen im Fenster Mitarbeiter

Das Register DV wird unbenannt in DV bis 2018.
Ein neues Register DV ab 2019 wird hinzugefügt.

Auf dem Register DV bis 2018 funktioniert alles wie gewohnt. Versichertenmeldungen werden von AnwenderInnen nach Klick auf Schaltfläche ELDA im Fenster Versichertenmeldungen vorbereitet.

Auf dem Register DV ab 2019 geben AnwenderInnen nur die Daten des Dienstverhältnisses ein. StaffSupply bereitet automatisch die entsprechenden Versichertenmeldungen vor.

Änderungen im Fenster DM (Dienstgeber-Meldungen an SV).

Das Register Versichertenmeldungen wurd umbenannt in VM bis 2018.
Ein neues Register VM ab 2019 wurde hinzugefügt.

Auf dem Register Export gibt es einen neuen Punkt Versichertenmeldung ab 2019.
Bitte exportieren Sie immer zuerst die Versichertenmeldungen 2018 und danach jede für 2019. In der ELDA-Software verwenden Sie die gleiche Reihenfolge. Der Zweck ist, dass zB bei Änderung von Ende Entgelt von einem Datum im Dezember 2018 auf ein Datum im Jänner 2019 zuerst die "alte" Abmeldung storniert wird, bevor die Abmeldung im neuen Format gemeldet wird.

Konvertierung von Dienstverhältnissen

Beim Einspielen des Updates wird für alle Dienstverhältnisse, die kein Austrittsdatum haben, ein DV auf Register DV ab 2019 angelegt.

Je nach dem, ob das Austrittsdatum im Jahr 2018 oder 2019 liegt, ist das DV auf dem einen oder anderen Register zu beenden.

Wird das Dienstverhältnis mit einem Datum Austritt (arbeitsrechtliches Ende) im Jahr 2018 beendet, dann müssen Sie eine Abmeldung im alten Format vorbereiten. Sie sollten Ende Entgelt (sozialversicherungrechtliches Ende) nicht von Hand eintragen, sondern das gleiche Datum wie Austritt belassen.

Beim Exportieren einer Abmeldung mit Austritt im Jahr 2018 wird von StaffSupply das automatisch erstellte Dienstverhältnis auf Register DV ab 2019 gelöscht.

Wenn Sie dann (meist Anfang Jänner) die Endabrechnung machen, berechnet StaffSupply die Urlaubsersatzleistung. Daraus kann sich eine Änderung von Ende Entgelt ergeben.
Liegt Ende Entgelt im Jahr 2018 ist wie gewohnt eine Richtigstellung der Abmeldung vorzubereiten.
Liegt Ende Entgelt im Jahr 2019 ist die Abmeldung auf Register DV bis 2018 zu stornieren. StaffSupply hat eine Abmeldung im neuen Format mit Ende Entgelt im Jahr 2019 vorbereitet.

Änderungen in der ELDA-Software, WEBEKU

Wenn Sie in der ELDA-Software eine Datei mittels Sendedateie(en) hinzufügen auswählen und danach Senden/Empfangen anklicken, erfolgt nur eine formale Prüfung.

Formale Prüfung

Formal bedeutet, es wird geprüft, ob diese Meldung theoretisch richtig sein könnte. Also richtige Version, richtige Satzlänge, MUSS-Felder gefüllt.
Wenn die Meldung formal richtig ist erhalten Sie ein Bestätigungsprotokoll.
Wenn die Meldung formal unrichtig ist erhalten Sie ein Fehlerprotokoll. Wenn darin der Status "N"...Nichtübernahme ist, dann hat die GKK diese Meldung nicht erhalten. Sie ist nach Beheben der Fehlerursache noch einmal zu senden. Ein vorheriges Storno darf nicht gesendet werden.

Fachliche, inhaltliche Prüfung

Etwas später erfolgt eine inhaltliche Prüfung. Dafür werden die bisherigen Meldungen analysiert. Nur so lässt sich bestimmen, ob zB bei einer Abmeldung das Feld Ende der Betrieblichen Vorsorge gefüllt oder leer (zB BUAK) sein muss.
Werden inhaltliche Fehler gefunden, erfolgt ein Eintrag im Clearing, dass Sie in der ELDA-Software oder in WEBEKU ansehen können.
Wenn im Clearing steht, dass eine Meldung nicht verarbeitet wurde, ist zuerst ein Storno nötig, damit eine verbesserte neue Meldung angenommen wird und nicht zu einem weiteren Clearingfall führt.