
Vergleich
Im Vergleich werden strittige, in der Vergangenheit angehäufte Bezugsbestandteile durch beiderseitiges Nachgeben einvernehmlich und streitbereinigend
neu geregelt.
Üblicherweise wird ein Vergleich nach Beendigung eines Dienstverhältnisses abgeschlossen, um einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.
Ein Vergleich während des Dienstverhältnisses ist zwar selten, aber zulässig.
Ein Vergleich kann gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen werden.
Als Dienstgeber sollten Sie unbedingt einen Brutto-Vergleich anstreben. Bei einem Nettovergleich müssen Sie nach der
Methode Versuch und Irrtum so lange verschiedene Bruttobeträge durchprobieren, bis das vereinbarte Netto-Ergebnis erreicht wird.
Als Dienstgeber sollten Sie unbedingt einen Einzelvergleich anstreben. Denn bei einem Pauschalvergleich müssen Sie selbst
im Verhältnis von Forderungssumme zu Vergleichssumme aufteilen in laufende Bezüge, Sonderzahlungen und Aufwandsentschädigungen. Das kann
leicht zu neuem Streit führen.
Sozialversicherung
Beitragspflichtige Vergleichssummen sind dem Monat zuzuordnen, in dem der Anspruch entstanden sind. Das gilt für das aktuelle und auch für abgelaufene Kalenderjahre.
Es sind also die Abrechnungen der Vergangenheit aufzurollen.
In der Zeiterfassung sind die Vergleichssummen, getrennt in laufender Bezug und Sonderzahlungen, im jeweiligen Monat einzugeben.
Beim Aufrollen der Abrechnungen werden die Abgaben mit den damals gültigen Prozentsätzen und Höchstbeitragsgrundlagen neu berechnet.
Die Meldung erfolgt mit Storno und Neumeldung der mBGM (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung).
Lohnsteuer
Hier bestimmen § 67 Abs. 8 lit. a EStG und diverse Erlässe, insbesondere Lohnsteuerrichtlinien 2002, Randzahlen 1100
- 1103 a
die Vorgangsweise für Vergleichssummen:
Vergleichssummen(sowohl laufender Bezug als auch Sonderzahlungen) für abgelaufene Kalenderjahre sind gem. § 67 Abs. 10 EStG im Kalendermonat
der Zahlung zu versteuern.
Dabei ist nach Abzug des anteiligen Dienstnehmeranteils der Sozialversicherung ein Fünftel steuerfrei (§ 67 (8) a EStG).
In diesen Betrag einzubeziehen sind:
Zulagen und Zuschläge gem. § 68 EStG (Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschläge
für die ersten 10 Überstunden im Monat)
Nicht unter die Regelung von § 67 Abs 8 lit a fallen:
Abfertigungen gemäß § 67 Abs 3 und § 67 Abs 6 EStG
Kostenersätze gemäß § 26 EStG bleiben steuerfrei (Auslagenersatz für durchlaufende Gelder, Fahrtkostenvergütung, Kilometergeld, Taggelder,
Nächtigungsgeld, Umzugskosten)
Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG (u.a. Einkünfte für begünstigte Auslandtätigkeit).
Der Freibetrag von max. € 620,00, die Freigrenze von max. € 2.000,00 und das Jahressechstel sind nicht zu berücksichtigen. Die Berechnung erfolgt immer mit 30 Lohnsteuertagen.
Vergleichssummen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen und für Zeiträume mit Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse
bezahlt werden (also keine Abfertigung alt), sind bis zu einem Betrag von € 7.500 mit dem festen Steuersatz von 6 % zu versteuern.
Das Jahressechstel, der Freibetrag von € 620 und die Freigrenze von € 2.100 sind dabei nicht anzuwenden.
Im laufenden Kalenderjahr
- Ergänzen Sie fehlende Zahlungen im jeweiligen Monat des aktuellen Kalenderjahres
- Rollen Sie die Abrechnungen auf und prüfen Sie diese.
- Für alle Monate mit Änderungen: Bereiten Sie Beitragsnachweisungen vor, exportieren Sie diese und versenden Sie über ELDA
- Falls die Lohnzettel schon gemeldet waren sind auch diese neu vorzubereiten, zu prüfen, zu exportieren und über ELDA zu versenden.
Für abgelaufene Kalenderjahre
Hier wird es komplizierter:
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist durch Aufrollen im jeweiligen Monat neu zu berechnen und mit Beitragnachweisung und Lohnzettel zu melden.
Geben Sie die Vergleichssummen im jeweiligen Monat des abgelaufenen Kalenderjahres ein, damit StaffSupply daraus die Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Die Eingabe erfolgt in €. Verwenden Sie das Fenster Monatliche Zeiterfassung.
Dafür gibt es vier Zeitarten:
Vergleich lfd., 6%, nur Sozialvers.
Vergleich SZ, 6%, nur Sozialvers.
Nur nach Ende DV und wenn keine Abfertigung alt, wird mit 6 % versteuert. Getrennt in laufende Bezüge und Sonderzahlungen, gemeinsam maximal € 7.500.Vergleich lfd., 4/5 Tarif, nur Sozialvers.
Vergleich SZ, 4/5 Tarif, nur Sozialvers.
Für Vergleich bei laufendem DV oder Vergleich nach Ende DV mit Abfertigung alt, sowie für den Teil über 7.500 € bei Ende DV mit BMV.Auch die Zeitarten für die Sonderzahlungen werden gleich wie Zeitarten für laufende Bezüge verwendet. Die Sonderzahlung wird also nicht unter manuelle Sonderzahlung erfaßt.
- Im Fenster Mitarbeiter-Abrechnung, Register Löschen:
Wählen Sie die in Rahmen Überweisungen bereits erfolgt die Option Ja
Setzen Sie das Hackerl vor bei laufenden Bezügen werden alle Bezahlungen fixiert
Setzen Sie das Hackerl vor Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung werden zu manueller SZ und UEL
Klicken Sie auf die Schaltfläche Abrechnungen aufrollen (Achtung! Keinesfalls auf die Schaltfläche Abrechnungen löschen!) - Prüfen Sie die neu erstellte Abrechnung sorgfältig!
- Für alle Monate mit Änderungen: Bereiten Sie Beitragsnachweisungen vor, exportieren Sie diese und versenden Sie über ELDA
- Falls die Lohnzettel schon gemeldet waren sind auch diese neu vorzubereiten, zu prüfen, zu exportieren und über ELDA zu versenden.
Auf dem Auszahlungsnachweis werden die beiden Zeitarten zweimal aufscheinen: einmal oben unter laufende Bezüge bzw Sonderzahlungen.
Ein zweites Mal unterhalb von Summe SV-Beiträge und Lohnsteuer mit negativem Vorzeichen. Das ist so gewollt, da ja nur Sozialversicherungsbeiträge
berechnet werden. Die eigentliche Auszahlung erfolgt im aktuellen Monat, wie weiter unten beschrieben.
Der Auszahlungsbetrag ist negativ, und zwar in der Höhe der Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge der Vergleichssumme. Dieser Betrag ist mit dem Zahlungsgrund SV DN von Vergleichssumme im Monat der Auszahlung abzuziehen.
Lohnsteuer, DB, DZ, Kommunalsteuer
Die Lohnsteuer, DB zum FLAF, DZ und Kommunalsteuer dagegen werden im Monat der Auszahlung der Vergleichssumme berechnet.
Die Eingabe erfolgt in € und ist Brutto. Verwenden Sie das Fenster Monatliche Zeiterfassung.
Die Summer der zu versteuernden Beträge muss gleich sein wie die Summe der Beträge in den Zeitarten für die Sozialversicherung.
Zum Beispiel: im vergangegen Jahr wurde in den Monaten August, September, November jeweils € 500 (Brutto) eingegeben. Dann ist hier € 1500 (Brutto) einzugeben.
Beitragsfreie Vergleichssummen werden nur hier für die Auszahlung eingetragen.
Verwenden Sie dafür die Zeitarten:
Vergleich beitragsfrei
Steuerfreie Bezüge nach § 26 EStG: Auslagenersatz, Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgeld, Umzugskostenvergütung.
Vergleich DV-Ende lfd., 6% (max 7500)
Vergleich DV-Ende SZ, 6% (max 7500)
Nur nach Ende DV und wenn keine Abfertigung alt, wird mit 6 % versteuert. Getrennt in laufende Bezüge und Sonderzahlungen, gemeinsam maximal
€ 7.500.
Vergleich lfd. 4/5 Tarif
Vergleich SZ 4/5 Tarif
Für Vergleich bei laufendem DV oder Vergleich nach Ende DV mit Abfertigung alt, sowie für den Teil über 7.500 € bei Ende DV mit BMV. 4/5 davon
werden nach monatlichem Tarif versteuert.
Auch Sonderzahlung werden wie die laufenden Bezüge in diese Zeitarten eingegeben. Die Sonderzahlung wird also nicht unter manuelle Sonderzahlung erfaßt.
Erstellen Sie dann wie üblich die Abrechnung.
Auf dem Auszahlungsnachweis treten die Vergleichssummen mehrfach in Erscheinung:
Unter Laufende Bezüge und unter Sonderzahlungen je eine Zeile mit dem Bruttobetrag.
Unter SV-Beiträge und Lohnsteuer:
In den Zeilen für Sv-Sonderzahlung und Sv-lfd. Bezug in der Spalte SV/LSt frei (weil die Sozialversicherungsbeiträge
ja schon in den abgelaufenen Kalenderjahren ermittelt und gemeldet wurden)
In der Zeile LSt-Tarif erhöht sich die Spalte Sv/Lst pflichtig um den Bruttobetrag der Vergleichssumme.
In der Zeile LSt-Tarif erhöht sich die Spalte SV/LSt Grundlage um 4/5 des Bruttobetrages der Vergleichssummen vermindert
um 4/5 der im abgelaufenen Jahr für Vergleichssummen berechneten Sozialversicherung (DNA).
Mitarbeiter mittlerweile ausgetreten
Wenn der Mitarbeiter schon im Vormonat oder noch früher ausgetreten ist, und im Auszahlungsmonat kein neus Dienstverhältnis hat:
- Öffnen Sie das Fenster Mitarbeiter, wählen Sie den MA aus.
- Klicken Sie auf das Register DV und die Schaltfläche Formular.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Details Abmeldung.
- Geben Sie im Feld Auszahlung Nachzahlung/Vergleich am das Datum der Auszahlung ein.
Der Mitarbeiter kann als Folge in der Zeiterfassung in jenem Monat ausgewählt werden, in dem dieses Datum liegt. - Geben Sie in der monatlichen Zeiterfassung die Zeitarten
Vergleich lfd. 4/5 Tarif
Vergleich SZ 4/5 Tarif
Vergleich DV-Ende lfd., 6% (max 7500)
Vergleich DV-Ende SZ, 6% (max 7500)
Vergleich beitragsfrei
mit Beträgen in Euro wie weiter oben beschrieben ein. - Öffnen Sie das Fenster Mitarbeiter-Abrechnung.
- Stellen Sie im Rahmen bei Endabrechnung:
Sz Berechnung auf keine Sonderzahlungen berechen
UEL Berechnung auf keine Urlaubsersatzleistung - Erstellen Sie die Abrechnung, aber drucken Sie diese nicht aus.
- Wählen Sie im Fenster Mitarbeiter den richtigen Mitarbeiter aus und Klicken Sie das Register Abrechnung an.
- Klicken Sie auf dem Register die Schaltfläche Bearbeiten.
Wenn nötig ändern Sie die Auswahl in Gemeinde original und Gemeinde aktuell. - Drucken Sie den Auszahlungsnachweis aus und prüfen Sie ihn sorgfältig.