Überlassungsmitteilung

§ 12 des AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) regelt welche Informationen die Überlassungsmitteilung enthalten muss. Ab 1.1.2013 kommen einige Punkte NEU hinzu!

Hier finden Sie eine Auflistung mit Angaben, in welcher Form StaffSupply diese Informationen beim Drucken über Access (eingebaute Berichte) oder Word (Drucken über Word mittels vom Anwender gestalteter Dokumente und Textmarken) bereit stellt und um welche Punkte sich Anwender selbst kümmern müssen.

Der Autor dieser Onlinehilfe und der Softwarehersteller übernehmen keine Haftung für die Korrektheit von Überlassungsmitteilungen, die mit StaffSupply erstellt werden. Diese Verantwortung liegt beim Anwender!

Generelle Informationen zum Drucken über Word finden Sie hier.

Welche Textmarken Sie für Arbeitsverträge verwenden können finden Sie hier.

Achtung! Für das "Weglassen" von im folgenden aufgelisteten Punkten drohen Geldstrafen von € 1.000, im Wiederholungsfall bis € 2.000.


AÜG § 12. (1) Der Überlasser ist verpflichtet, der Arbeitskraft vor jeder Beschäftigung in einem anderen Betrieb die für die Überlassung wesentlichen Umstände mitzuteilen und ehestmöglich schriftlich zu bestätigen, insbesondere:

1. den Beschäftiger

Access

Ist hinter der Bezeichnung Beschäftiger (Firma) im Bericht enthalten.

Word


2. den für vergleichbare Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeiten im Beschäftigerbetrieb anzuwendenden Kollektivvertrag und die Einstufung in denselben (NEU)

Access

Ist hinter den Bezeichnungen Beschäftiger-KV und Besch.-KV Einstufung im Bericht enthalten.

Word


3. die Normalarbeitszeit und deren voraussichtliche Lage (NEU) im Betrieb des Beschäftigers

Access

Wird als Tabelle mitgedruckt, wenn im Fenster Überlassung, Register Arbeitszeit, Bewertung :

  • das Hackerl vor Arbeitszeit drucken gesetzt ist und
  • vom Anwender ein Arbeitszeit-Modell ausgewählt wurde und
  • in den Zeilen Mitarbeiter für Wochentage Stunden eingetragen wurden (zB 7,7) und
  • die Felder Arbeitszeit befüllt wurden (zB 08:00-12:00, 13:00-16:45)

Achtung! Bisher wurden Überlassungsmitteilungen überwiegend ohne Arbeitszeit gedruckt. Hier müssen die Anwender (Jobmanager) ihr Verhalten ändern!

Word


das für die Dauer der Überlassung gebührende Entgelt und Aufwandsentschädigungen, wobei Grundgehalt oder -lohn, Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen jeweils getrennt auszuweisen sind (NEU!)

Access

Ist hinter der Bezeichnung Entgelt brutto ab im Bericht enthalten.

Word


5. die Art der zu verrichtenden Arbeit (NEU)

Auf jeden Fall gedruckt wird hier der Inhalt des Feldes Qual.Mitarb.Info auf Register Überlassung im Fenster Überlassung.

Optional kann der Anwender ergänzenden Text im Feld Art der Arbeit auf Register Überlassung im Fenster Überlassung eingeben.

Access

Ist hinter der Bezeichnung eingesetzt als im Bericht enthalten.

Word


6. die voraussichtliche Dauer der Überlassung (NEU)

Eingabe im Fenster Überlassung, Register Bezahlung, Zeitraum Verrechnung, im Datenblatt Überlassungzeitraum, in den Feldern Genauigk. Ende und gepl. Ende.

Access

Ist hinter den Bezeichnungen Überlassungende und am im Bericht enthalten.

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7. den genauen Zeitpunkt des Arbeitsantritts (NEU)

Im Fenster Überlassung, Register Bezahlung, Zeitraum Verrechnung, im Datenblatt Überlassungzeitraum, im Feld Beginn.

Access

Ist hinter der Bezeichnung Überlassungbeginn am im Bericht enthalten.

Word


8. den genauen Ort der Arbeitsaufnahme

Eingabe im Fenster Überlassung, Register Überlassung, in den Feldern Abteilung, Straße, PLZ, Staat Ausl., Ort.

Access

Ist hinter der Bezeichnung Arbeitsort (Adresse) im Bericht enthalten.

Word


9. gegebenenfalls die Tatsache, dass auch Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte zu verrichten sind (NEU).

Eingabe im Fenster Überlassung, Register Überlassung, im Feld Überlassungsart auswählen, ob "im Werk" oder "Montage/Bau" oder "Gemischt(im Werk und Montage/Bau)" gearbeitet wird.

Access

Bei Überlassungsart "Montage/Bau" wird das Feld Arbeitsort (Adresse) erweitert um den Zusatz: Die Arbeiten sind überwiegend außerhalb der Betriebsstätte auszuführen.

Bei Überlassungsart "Gemischt" wird das Feld Arbeitsort (Adresse) erweitert um den Zusatz: Die Arbeiten sind teilweise außerhalb der Betriebsstätte auszuführen.

Word


Für die Informationspflichten im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gilt § 9 Abs. 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994.